1. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Eine Kostenentscheidung sowie die Festsetzung des Beschwerdewertes finden im Verfahren über die Prozesskostenhilfe nicht statt.
I.
Die Antragsgegnerin, geboren am 24.05.1993, ist die eheliche Tochter des Antragstellers. Die Kindeseltern sind rechtskräftig geschiedene Eheleute; die Antragsgegnerin lebt bei der Kindesmutter.
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