Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach Unterhaltsfestsetzung durch Versäumnisurteil
OLG Hamm, Beschluß vom 16.12.1996 - Aktenzeichen 12 WF 509/96
DRsp Nr. 1998/3062
Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach Unterhaltsfestsetzung durch Versäumnisurteil
Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit einer Abänderungsklage, wenn das Ersturteil durch Versäumnisurteil entschieden und dabei das unbestrittene Vorbringen des damaligen Klägers zugrundegelegt wurde, der Verpflichtete habe seinen Arbeitsplatz durch Bummelei verloren und könne monatlich 2.400 DM verdienen.