OLG Hamm - Beschluß vom 16.12.1996
12 WF 509/96
Normen:
ZPO § 323 § 331 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 891
OLGReport-Hamm 1997, 92

Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach Unterhaltsfestsetzung durch Versäumnisurteil

OLG Hamm, Beschluß vom 16.12.1996 - Aktenzeichen 12 WF 509/96

DRsp Nr. 1998/3062

Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach Unterhaltsfestsetzung durch Versäumnisurteil

Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit einer Abänderungsklage, wenn das Ersturteil durch Versäumnisurteil entschieden und dabei das unbestrittene Vorbringen des damaligen Klägers zugrundegelegt wurde, der Verpflichtete habe seinen Arbeitsplatz durch Bummelei verloren und könne monatlich 2.400 DM verdienen.

Normenkette:

ZPO § 323 § 331 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 891
OLGReport-Hamm 1997, 92