OLG Saarbrücken - Beschluss vom 23.06.2009
9 WF 37/09
Normen:
EGZPO § 36 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1578b;
Fundstellen:
NJW-RR 2010, 724
OLGReport-Saarbrücken 2009, 859
Vorinstanzen:
AG Völklingen, 8 F 356/08 PKH1 vom 05.01.2009,

Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts gerichteten Abänderungsklage

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.06.2009 - Aktenzeichen 9 WF 37/09

DRsp Nr. 2009/23590

Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts gerichteten Abänderungsklage

Hat bereits im Ausgangsverfahren vor Inkrafttreten des UÄndG die Möglichkeit bestanden, dem Aufstockungsunterhaltsanspruch den Einwand der Befristung entgegenzuhalten, ist der Unterhaltsschuldner mit diesem Einwand im Abänderungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 EGZPO ausgeschlossen.

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Völklingen vom 5. Januar 2009 - 8 F 356/08 PKH1- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

EGZPO § 36 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1578b;

Gründe:

I.

Die zwischen den Parteien am . August 1983 geschlossene Ehe wurde auf den der Antragsgegnerin am 14. Februar 2006 zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 2. September 2008 - 8 F 39/06 S - rechtskräftig geschieden.