Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers beschränkt
SchlHOLG, Beschluß vom 08.06.1994 - Aktenzeichen 2 W 20/94
DRsp Nr. 1994/13772
Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers beschränkt
Eine Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers beschränkt, ist nach § 69g Abs. 1FGG zulässig. Dies ergibt sich schon aus der Begründung des Regierungsentwurfs zum Betreuungsrecht, abgedruckt in den Bundestagsdrucksachen 11/4528, 120.