SchlHOLG - Beschluß vom 08.06.1994
2 W 20/94
Normen:
BGB § 1908b ; FGG § 69g Abs. 1 ; FGG § 69i ;
Fundstellen:
BtPrax 1994, 175
MDR 1994, 805
SchlHA 1994, 207

Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers beschränkt

SchlHOLG, Beschluß vom 08.06.1994 - Aktenzeichen 2 W 20/94

DRsp Nr. 1994/13772

Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers beschränkt

Eine Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers beschränkt, ist nach § 69g Abs. 1 FGG zulässig. Dies ergibt sich schon aus der Begründung des Regierungsentwurfs zum Betreuungsrecht, abgedruckt in den Bundestagsdrucksachen 11/4528, 120.

Normenkette:

BGB § 1908b ; FGG § 69g Abs. 1 ; FGG § 69i ;

Gründe: