Die Beschwerde der L... AG gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hersbruck vom 26.09.2013 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
Auf dem am 21.03.2013 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Hersbruck die am 12.12.2002 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute rechtskräftig geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt.
Hierbei hat das Amtsgericht für die beiden von der Antragstellerin bei der L... AG erworbenen betrieblichen Versorgungsanrechte die externe Teilung angeordnet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|