In der Sache
erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg - 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Herrler, die Richterin am Oberlandesgericht Bayerlein und den Richter am Oberlandesgericht Riegner am 17.12.2009 folgenden Beschluss:
I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Kostenentscheidung unter Nr. 4 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 29.10.2009 abgeändert.
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