Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 4. Oktober 2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2.376 EUR
I.
Der Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Ergänzungsbetreuer) begehrt eine pauschale Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG.
Für die Betroffene besteht eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Regelung der Vermögensangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge. Nachdem die Betroffene nach einem Erbfall zur (befreiten) Vorerbin und der Betreuer zum Nacherben und Testamentsvollstrecker bestimmt worden war, bestellte das Amtsgericht den Ergänzungsbetreuer mit dem Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Rechte der Betreuten betreffend den Nachlass". Im Jahr 2001 erweiterte es dessen Aufgabenkreis um den Bereich "Dienstleistungsvertrag mit der Ehefrau des Betreuers".
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