Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Teilanerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - 3 F 206/11 vom 19.2.2016
aufgehoben
und
das Verfahren an das Familiengericht
zurückverwiesen.
2.Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Beschwerdewert wird auf 75.618,-- € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde des Antragsgegners richtet sich gegen einen Teilanerkenntnisbeschluss in der Folgesache Güterrecht in einem Scheidungsverbundverfahren.
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