OLG Stuttgart - Beschluss vom 17.03.2016
18 UF 38/16
Normen:
FamFG § 140; FamFG § 137; FamFG § 142;
Vorinstanzen:
AG Balingen, vom 19.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 206/11

Zulässigkeit einer Teilentscheidung innerhalb des Scheidungsverbundes

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2016 - Aktenzeichen 18 UF 38/16

DRsp Nr. 2016/18673

Zulässigkeit einer Teilentscheidung innerhalb des Scheidungsverbundes

1. Teilentscheidungen innerhalb des Scheidungsverbundes sind nicht zulässig, sofern das Verfahren nicht vorher abgetrennt worden ist. 2. Der Erlass einer Teilentscheidung ohne vorherige Abtrennung des Verfahrensteils stellt einen schweren Verfahrensmangel dar mit der Folge, dass die Entscheidung aufzuheben und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht zurück zu verweisen ist.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Teilanerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - 3 F 206/11 vom 19.2.2016

aufgehoben

und

das Verfahren an das Familiengericht

zurückverwiesen.

2.

Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3.

Der Beschwerdewert wird auf 75.618,-- € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 140; FamFG § 137; FamFG § 142;

Gründe

I.

Die Beschwerde des Antragsgegners richtet sich gegen einen Teilanerkenntnisbeschluss in der Folgesache Güterrecht in einem Scheidungsverbundverfahren.