OLG Koblenz - Beschluss vom 05.12.2013
13 UF 793/13
Normen:
BGB § 1741 Abs. 2 S. 2; BGB § 1767 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 13.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 19/13

Zulässigkeit einer Volljährigenadoption durch einen Ehegatten allein

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2013 - Aktenzeichen 13 UF 793/13

DRsp Nr. 2014/4067

Zulässigkeit einer Volljährigenadoption durch einen Ehegatten allein

Die Volljährigenadoption durch einen Ehegatten allein ist gem. § 1741 Abs. 2 S.2 BGB, der gem. § 1767 Abs. 2 BGB auch auf die Volljährigenadoption Anwendung findet, unzulässig.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts Koblenz vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1741 Abs. 2 S. 2; BGB § 1767 Abs. 2;

Gründe

Die 1955 geborene Antragstellerin (Beteiligte zu 1) beabsichtigt, ihre am ... 1986 geborene Nichte (Beteiligte zu 2) als Kind anzunehmen. Sie ist seit dem 23.September 2010 mit ihrem jetzigen Ehemann verheiratet. Dieser ist mit der Adoption einverstanden. Nach dem Antrag ist zwar zwischen der Antragstellerin und ihrer Nichte im Laufe der Jahre ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden, nicht aber zu deren Ehemann.