OLG Düsseldorf vom 13.02.2003
25 Wx 65/02
Normen:
BGB § 1835 § 1836 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 § 1836a § 1908i Abs. 1 S. 1 § 1908e ; FGG § 29 Abs. 2 § 56g § 69e S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1045

Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers

OLG Düsseldorf, vom 13.02.2003 - Aktenzeichen 25 Wx 65/02 - Aktenzeichen 25 Wx 66/02

DRsp Nr. 2004/8981

Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers

1. Im Verfahren über die Beschwerde wegen der Festsetzung der Vergütung von Betreuern findet seit Inkrafttreten des BtÄndG vom 25.06.1998 die sofortige weitere Beschwerde statt. 2. Die Zulassung der weiteren Beschwerde gegen den angefochtenen Vergütungsbeschluss kommt nicht in Betracht, wenn diese zum Zeitpunkt des Erlasses noch nicht vorgesehen war und diese nach Inkrafttreten des BtÄndG nunmehr notwendig ist. 3. Ein Vereinsbetreuer ist berechtigt, auch noch einige Monate nach der Entscheidung - BVerfG - 1 BvR 325/94 - 07.11.2001 - FamRZ 2002, 85 - weitere Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung einzulegen, wenn er sich dies zuvor ausdrücklich vorbehalten hat.

Normenkette:

BGB § 1835 § 1836 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 § 1836a § 1908i Abs. 1 S. 1 § 1908e ;