1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Neunkirchen vom 7. Dezember 2017 -
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
3. Beschwerdewert: 1.000 EUR.
4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren mit Wirkung vom 16. Januar 2018 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenanordnung bewilligt und Rechtsanwalt ... pp. beigeordnet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|