I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 26.09.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Osnabrück vom 28.08.2019 aufgehoben. Die Anträge vom 15.07.2019 auf Festsetzung von Unterhalt werden als unzulässig verworfen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 7.000 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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