Der Befangenheitsantrag des Antragstellers gegen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Huprich, gegen Richterin am Oberlandesgericht Bayerlein und gegen Richter am Oberlandesgericht Brauner wird als unzulässig verworfen.
1.
Mit Telefax vom 22. Juli 2014 erhebt der Antragsteller Gehörsrüge, Beschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. Darüber hinaus lehnt er Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Huprich, Richterin am Oberlandesgericht Bayerlein und Richter am Oberlandesgericht Brauner erneut wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
2.
Der Befangenheitsantrag des Antragstellers gegen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Huprich, Richterin am Oberlandesgericht Bayerlein und Richter am Oberlandesgericht Brauner ist unzulässig und infolgedessen zu verwerfen.
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