OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.08.1993
16 UF 180/92
Normen:
BGB § 1572 ; ZPO § 304 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)277f
FamRZ 1994, 1121

Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ehegattenunterhalts

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1993 - Aktenzeichen 16 UF 180/92

DRsp Nr. 1995/9259

Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ehegattenunterhalts

»Im allgemeinen ist ein Grundurteil unzulässig, in dem ausgesprochen wird, daß der vom geschiedenen Ehegatten geltend gemachte Unterhaltsanspruch - hier nach § 1572 BGB wegen Krankheit - dem Grunde nach gerechtfertigt sei.«

Normenkette:

BGB § 1572 ; ZPO § 304 Abs. 1 ;

Hinweise:

Der Senat hat die Revision zugelassen, da die höchstrichterliche Rechtspr. sich bisher noch nicht mit der Rechtsfrage der Zulässigkeit eines Grundurteils in Unterhaltssachen habe befassen können.

Fundstellen
DRsp I(166)277f
FamRZ 1994, 1121