Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 27. August 2008 wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin abgeändert.
Im Wege des selbständigen Beweisverfahrens soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgenden Fragen eingeholt werden:
1. Welchen Wert hatte der landwirtschaftliche Betrieb des Antragsgegners am 21.07.2007?
2. Welchen Wert hatte der Garten- und Landwirtschaftsbaubetrieb des Antragsgegners am 21.07.2007?
Die Auswahl des Sachverständigen wird dem Amtsgericht - Familiengericht - Westerburg übertragen.
Die Einholung des Gutachtens ist davon abhängig, dass die Antragstellerin einen Auslagenvorschuss in Höhe von 5.000 € einzahlt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
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