OLG Koblenz - Beschluss vom 17.10.2008
7 WF 867/08
Normen:
BGB § 1363; ZPO § 485 Abs. 2 S. 1; ZPO § 493;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 804
OLGReport-Koblenz 2009, 211
Vorinstanzen:
AG Westerburg, vom 27.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 41 FH 14/08

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung unter Ehegatten

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2008 - Aktenzeichen 7 WF 867/08

DRsp Nr. 2009/26538

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung unter Ehegatten

Im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Ehegatten besteht ein Rechtsschutzinteresse für die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Ermittlung des Unternehmenswertes, wenn auch nur entfernte Streitschlichtungschancen bestehen (Fortführung von OLG Koblenz - 5 W 159/05 - 04.04.2005).

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 27. August 2008 wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin abgeändert.

Im Wege des selbständigen Beweisverfahrens soll ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgenden Fragen eingeholt werden:

1. Welchen Wert hatte der landwirtschaftliche Betrieb des Antragsgegners am 21.07.2007?

2. Welchen Wert hatte der Garten- und Landwirtschaftsbaubetrieb des Antragsgegners am 21.07.2007?

Die Auswahl des Sachverständigen wird dem Amtsgericht - Familiengericht - Westerburg übertragen.

Die Einholung des Gutachtens ist davon abhängig, dass die Antragstellerin einen Auslagenvorschuss in Höhe von 5.000 € einzahlt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1363; ZPO § 485 Abs. 2 S. 1; ZPO § 493;

Gründe: