OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.12.2020
13 WF 205/20
Normen:
HKÜ Art. 16;
Vorinstanzen:
AG Zossen, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 415/20

Zulässigkeit eines Sorgerechtsverfahrens während Rechtshängigkeit eines Verfahrens nach dem HKÜ

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2020 - Aktenzeichen 13 WF 205/20

DRsp Nr. 2021/1991

Zulässigkeit eines Sorgerechtsverfahrens während Rechtshängigkeit eines Verfahrens nach dem HKÜ

Ein während der Rechtshängigkeit eines Verfahrens nach dem HKÜ erhobener Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge ist als unzulässig abzuweisen, da das angerufene Gericht wegen der von Art. 16 HKÜ angeordneten Sperrwirkung keine Sachentscheidung treffen darf.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 08.10.2020 - 6 F 415/20 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

HKÜ Art. 16;

Gründe:

I

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in einem Sorgerechtsverfahren.

Mit Antrag vom 14.09.2020 (Bl. 1) hat sie beim Amtsgericht Zossen die Aufhebung der bislang gemeinsam mit dem Antragsgegner, dem Vater des gemeinsamen Kindes, ausgeübten elterlichen Sorge in Ansehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf sich allein beantragt.