1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Teil-Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 29.07.2020 und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Zossen zurückverwiesen.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, auch in Ansehung der zurückgenommenen Anschlussbeschwerde des Antragsgegners.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 14.864 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um laufenden und rückständigen Ausbildungsunterhalt sowie über die Verpflichtung des Antragsgegners zur Auskunftserteilung über sein Einkommen und zur Vorlage von Belegen hierüber.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|