Zulässigkeit eines Teilurteils bei auf der Zahlungsstufe auf einen Teilbetrag beschränktem Zugewinnausgleichsbegehren im Rahmen eines Stufenantrages
OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2012 - Aktenzeichen 10 UF 59/12
DRsp Nr. 2012/17788
Zulässigkeit eines Teilurteils bei auf der Zahlungsstufe auf einen Teilbetrag beschränktem Zugewinnausgleichsbegehren im Rahmen eines Stufenantrages
1. Bezieht sich der begehrte Zugewinnausgleichsanspruch nicht auf den Endstichtag der Zustellung des Scheidungsantrages gemäß § 1384BGB, sondern auf einen durch gesonderte Entscheidung bereits rechtskräftig festgestellten Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1386BGB, kann er nicht im Rahmen des Scheidungsverbundes geltend gemacht werden (Anschluß an OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2002 - 2 UF 211/01 - FamRZ 2002, 1572 f. = juris - noch zum alten Verfahrensrecht).2. Der vor dem 1. September 2009 fälschlich als Folgesache im Rahmen eines Scheidungsverbundes geltende gemachte vorzeitige Zugewinnausgleichsanspruch nimmt am Rechtswechsel des Verbundes teil, wenn für das bis dahin erstinstanzlich nicht abgeschlossene und den Versorgungsausgleich mitumfassende Verbundverfahren ab dem 1. September 2010 gemäß Art. 111 Abs. 5FGG -ReformG das zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht nach dem FamFG maßgeblich geworden ist.
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