Zulässigkeit eines Teilurteils im Unterhaltsrechtsstreit
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.1996 - Aktenzeichen 9 UF 5/96
DRsp Nr. 1997/4382
Zulässigkeit eines Teilurteils im Unterhaltsrechtsstreit
»1. Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den entschiedenen Teil des Rechtsstreits unabhängig von dem noch anhängig bleibenden Streitgegenstand getroffen werden kann.2. Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen und tatsächlicher und rechtlicher Würdigungen ist bei einer horizontalen Teilentscheidung im Unterhaltsprozeß, in der das Gericht nur über einen Teil des Unterhaltes von einem bestimmten Zeitpunkt an, nicht aber über den restlichen Unterhalt für denselben Zeitraum entschieden hat, regelmäßig gegeben.«3. Sogenannte "horizontale Teilurteile" in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten sind unzulässig und führen in der Berufung zur Aufhebung und Zurückverweisung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.