OLG Brandenburg - Urteil vom 18.07.1996
9 UF 5/96
Normen:
BGB § 1601 ; ZPO § 301 § 539 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 504
NJWE-FER 1997, 44

Zulässigkeit eines Teilurteils im Unterhaltsrechtsstreit

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.1996 - Aktenzeichen 9 UF 5/96

DRsp Nr. 1997/4382

Zulässigkeit eines Teilurteils im Unterhaltsrechtsstreit

»1. Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den entschiedenen Teil des Rechtsstreits unabhängig von dem noch anhängig bleibenden Streitgegenstand getroffen werden kann.2. Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen und tatsächlicher und rechtlicher Würdigungen ist bei einer horizontalen Teilentscheidung im Unterhaltsprozeß, in der das Gericht nur über einen Teil des Unterhaltes von einem bestimmten Zeitpunkt an, nicht aber über den restlichen Unterhalt für denselben Zeitraum entschieden hat, regelmäßig gegeben.«3. Sogenannte "horizontale Teilurteile" in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten sind unzulässig und führen in der Berufung zur Aufhebung und Zurückverweisung.