Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübeck vom 18. Dezember 2014 (125 F 12/14) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Lübeck zurückverwiesen.
2.Von der Erhebung von Gerichtskosten und gerichtlichen Auslagen für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren bleibt der Endentscheidung des Familiengerichts vorbehalten.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten waren miteinander verheiratete Eheleute. Die Ehescheidung (Amtsgericht U. ) ist am 15. September 2011 rechtskräftig geworden.
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