Die Beschwerde der Beteiligten B... gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 19.02.2018, Az.
zurückgewiesen ,
dass Ziff. 2 der Entscheidungsformel (Kostenentscheidung) des Beschlusses des Amtsgerichts vom 19.02.2018 wie folgt gefasst wird:
Die Antragstellerin sowie die Beteiligten B...und A... tragen die Gerichtskosten jeweils zu 1/3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
2. 3. 4.
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