Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird die einstweilige Anordnung des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 29. August 2008 in Verbindung mit der Entscheidung vom 08. August 2008 teilweise abgeändert:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie das Recht der Gesundheitsfürsorge für die Kinder Jo... C... S... und Ja... M... S... werden den Eltern entzogen und auf Stadtjugendamt ... als Pfleger übertragen.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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