1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.01.2020 aufgehoben.
2. Den Antragstellern wird mitgeteilt, dass der Antragsgegner in zulässiger Weise Einwendungen gegen die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren erhoben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das streitige Verfahren auf Antrag eines Beteiligten vor dem Amtsgericht durchgeführt wird.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|