Zulässigkeit von Teilentscheidungen im FGG-Verfahren (hier: Umgangsrecht)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 4 UF 78/00
DRsp Nr. 2000/8684
Zulässigkeit von Teilentscheidungen im FGG -Verfahren (hier: Umgangsrecht)
»1. Auch im Verfahren freiwilliger Gerichtsbarkeit sind Teilentscheidungen nur zulässig, wenn die noch ausstehende Entscheidung davon sachlich unabhängig und die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist.2. Es ist unzulässig, einen Antrag auf Ausschließung des Umgangs mit einem Kind vorab zurückzuweisen, zumal wenn die förmlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Regelung des Umgangs noch ungeklärt sind.«
Die Beschwerde (§ 621 eZPO) ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung. Dies ist geboten, weil das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet. Das Amtsgericht hat eine unzulässige Teilentscheidung erlassen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.