OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.03.2000
4 UF 78/00
Normen:
ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1 § 621a § 301 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 196
Vorinstanzen:
AG Kempen, - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 215/98

Zulässigkeit von Teilentscheidungen im FGG-Verfahren (hier: Umgangsrecht)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 4 UF 78/00

DRsp Nr. 2000/8684

Zulässigkeit von Teilentscheidungen im FGG -Verfahren (hier: Umgangsrecht)

»1. Auch im Verfahren freiwilliger Gerichtsbarkeit sind Teilentscheidungen nur zulässig, wenn die noch ausstehende Entscheidung davon sachlich unabhängig und die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist.2. Es ist unzulässig, einen Antrag auf Ausschließung des Umgangs mit einem Kind vorab zurückzuweisen, zumal wenn die förmlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Regelung des Umgangs noch ungeklärt sind.«

Normenkette:

ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1 § 621a § 301 ;

Gründe:

Die Beschwerde (§ 621 e ZPO) ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung. Dies ist geboten, weil das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet. Das Amtsgericht hat eine unzulässige Teilentscheidung erlassen.