Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14. März 2018 (Verfahrenskostenhilfe) aufgehoben.
Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihm wird insoweit Rechtsanwalt N. beigeordnet.
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