OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.04.2023
1 A 2640/20
Normen:
SVG § 55c; VAHRG § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 23 K 7668/18

Zulassung der Berufung i.R.e. Anspruchs einer Witwe als Hinterbliebene auf ungekürzte Hinterbliebenenversorgung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2023 - Aktenzeichen 1 A 2640/20

DRsp Nr. 2023/4942

Zulassung der Berufung i.R.e. Anspruchs einer Witwe als Hinterbliebene auf ungekürzte Hinterbliebenenversorgung

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 21.537,36 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SVG § 55c; VAHRG § 4 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.