I.
In einem Sorgerechtsverfahren hat der anwaltlich vertretene Antragsteller beantragt, den in der nichtöffentlichen Sitzung des Familiengerichtes vom 27.09.2005 anwesenden Herrn S als seinen wissenschaftlichen Berater zur Sitzung zuzulassen. Die Antragsgegnerin hat dem Antrag widersprochen.
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