Zum Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung bei Unfallspätfolgen - zur Frage der Hemmung der Verjährung eines Ersatzanspruches gegen Versicherung bei Klagerücknahme nach Schadensregulierung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.05.2003 - Aktenzeichen 2 U 40/02
DRsp Nr. 2003/9237
Zum Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung bei Unfallspätfolgen - zur Frage der Hemmung der Verjährung eines Ersatzanspruches gegen Versicherung bei Klagerücknahme nach Schadensregulierung
»Eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises gem. § 3 III PflVersG der Versicherung bedarf es nicht, wenn der verletzte Versicherungsnehmer Klage einreicht und nach Zahlung durch die Versicherung die Klage zurücknimmt.«