OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.12.2005
6 WF 192/05
Normen:
FGG § 19 § 50a ;
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 52 F 1573/05

Zum Beschwerderecht gegen Beweisanordnung im Sorgerechtsverfahren zur Einholung eines Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.12.2005 - Aktenzeichen 6 WF 192/05

DRsp Nr. 2006/8287

Zum Beschwerderecht gegen Beweisanordnung im Sorgerechtsverfahren zur Einholung eines Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern

»Eine Beschwerde gegen die Anordnung der Einholung eines Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern in einem Sorgerechtsverfahren ist unzulässig, wenn damit keine Auflage an die Eltern verbunden ist, sich einer Exploration bzw. Untersuchung zu unterrichten.«

Normenkette:

FGG § 19 § 50a ;

Entscheidungsgründe:

Die von den Beschwerdeführern bekämpfte Entscheidung des Amtsgerichts ist unanfechtbar. Die Beschwerde ist daher unzulässig.