OLG Stuttgart - Beschluss vom 11.07.2000
15 UF 181/00
Normen:
BGB § 1666 ; MSA Art. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAVorm 2000, 1174

Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Minderjährigen und zu den Voraussetzungen für einen Sorgerechtsentzug

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2000 - Aktenzeichen 15 UF 181/00

DRsp Nr. 2002/6304

Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Minderjährigen und zu den Voraussetzungen für einen Sorgerechtsentzug

1. Auch wenn sich ein Kind (hier: ein 15-jähriges Mädchen türkischer Staatsangehörigkeit) seit fast einem Jahr im Ausland (hier: in der Türkei) aufhält, liegt kein gewöhnlicher Aufenthalt dort vor, wenn das Kind an verschiedenen Orten gelebt hat und sowohl die Eltern wie auch das Kind davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit eine Rückkehr nach Deutschland erfolgen wird. 2. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt ist nicht zu beanstanden, wenn davon auszugehen ist, dass die Eltern das Kind, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, gegen dessen Willen ins Ausland gebracht haben.

Normenkette:

BGB § 1666 ; MSA Art. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAVorm 2000, 1174