FG Berlin - Urteil vom 27.03.2000
9 K 9291/96
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ; BKGG § 1 ; BKGG § 2 ;

Zum Kindergeldanspruch während der Grundwehrdienstzeit des Kindes

FG Berlin, Urteil vom 27.03.2000 - Aktenzeichen 9 K 9291/96

DRsp Nr. 2001/16281

Zum Kindergeldanspruch während der Grundwehrdienstzeit des Kindes

Die kindergeldrechtliche Nichtberücksichtigung eines Kindes, das den Grundwehrdienst ableistet, ist nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ; BKGG § 1 ; BKGG § 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Versagung des Anspruches auf Kindergeld für Kinder, die Wehrdienst leisten, verfassungsmäßig ist.

Der Kläger ist Richter am Amtsgericht ... und Vater dreier Kinder. Sein am ... 1976 geborener ältester Sohn R. wurde mit Einberufungsbescheid vom 24. Juli 1995 zum 2. Oktober 1995 zur Ableistung seines Grundwehrdienstes in L. einberufen.

Daraufhin teilte das Justizverwaltungsamt dem Kläger mit Bescheid vom 1. September 1995 mit, dass mit Ablauf des Monats Oktober 1995 die Zahlung von Kindergeld und des entsprechenden Anteils des Ortszuschlags für R. entfalle.