Zum maßgeblichen Zeitpunkt einer Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB
OLG Rostock, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 8 UF 112/99
DRsp Nr. 2002/6287
Zum maßgeblichen Zeitpunkt einer Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB ist grundsätzlich die Rechtskraft der Entscheidung.2. Eine Ausnahme ist in den Fällen zu machen, in denen beim Übergang des Eigentums in das Alleineigentum des einen Ehegatten nicht auch zugleich über den Erstattungsanspruch entschieden wurde.
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