I. Die am Oktober 1991 geschlossene Ehe der Klägerin zu 2) und des Beklagten ist nach vorausgegangener Trennung Ende 1993/Anfang 1994 seit 18. September 1996 rechtskräftig geschieden. Bei der Klägerin zu 2) handelte es sich um die zweite, beim Beklagten um die dritte Ehe. Aus der Ehe ist die am März 1992 geborene Klägerin zu 1) hervorgegangen, die im Haushalt der Klägerin zu 2) lebt.
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