I.
Die Antragsgegnerin (Kindesmutter) hat das alleinige Sorgerecht für die von ihr betreuten Kinder L..., geb. am ..., und M..., geb. am ... . L... stammt aus der Beziehung zum Antragsteller (Kindesvater). M... Vater hat vorübergehend ein Umgangsrecht ausgeübt; seit Anfang 2002 besteht kein Kontakt mehr zu dem Kind. Die Antragsgegnerin ist seit dem 13.12.2002 wieder verheiratet. Die Kinder sind einbenannt und tragen den Familiennamen der Kindesmutter und ihres Ehemanns.
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