Zum Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Tod des betreuenden Elternteils
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.09.2000 - Aktenzeichen 11 UF 245/00
DRsp Nr. 2002/6299
Zum Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Tod des betreuenden Elternteils
1. Der Bedarf eines Kindes erhöht sich nach dem Tod des betreuenden Elternteils und durch den Umstand, dass es nunmehr von einem Vormund betreut wird, nicht zwangsläufig, da wegen der typisierenden Gleichbewertung von Bar- und Betreuungsleistungen ein Ansatz des Geldwertes für Betreuungsleistungen (Monetarisierung) ausscheidet (hier: kein Bedarf in Höhe des doppelten Tabellensatzes).2. Soweit nach dem Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente gewährt wird, so kommt dies ebenso wie das volle Kindergeld dem nunmehr in vollem Umfang allein unterhaltspflichtigen überlebenden Elternteil zugute.