Die Ehe der Parteien wurden am 28.09.1999, Az. F 313/98, durch das AG Eisleben geschieden. Im Termin haben beide Parteivertreter auf Rechtsmittel verzichtet. Die Rechtskraft mit Wirkung vom 28.09.1999 hat die Urkundsbeamtin mit Datum vom 3. November 1999 festgestellt. Dem Prozessbevollmächtigten der Ehefrau und jetzigen Klägerin wurde das Urteil am 05.11.1999 zugestellt.
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