1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 21. April 2009 - 54 F 93/08 S - in Ziffer 2. der Urteilsformel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Vom Versicherungskonto Nr. XXX des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland Rentenanwartschaften von monatlich 198,26 EUR, bezogen auf den 31. Mai 2008, übertragen.
Der Monatsbetrag der zu übertragenden Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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