OLG Saarbrücken - Beschluss vom 06.10.2008
9 WF 8/08
Normen:
RegelbetragVO § 1 ; BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2009, 16
Vorinstanzen:
AG St. Ingbert, vom 12.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 27/08

Zumutbarkeit einschneidender Veränderungen in der Lebensgestaltung eines Unterhaltsverpflichteten bei bestehender Erwerbsobliegenheit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.10.2008 - Aktenzeichen 9 WF 8/08

DRsp Nr. 2008/21637

Zumutbarkeit einschneidender Veränderungen in der Lebensgestaltung eines Unterhaltsverpflichteten bei bestehender Erwerbsobliegenheit

»Im Rahmen der gegenüber einem minderjährigen Kind bestehenden Erwerbsobliegenheit ist der Unterhaltspflichtige gehalten, alle Erwerbsobliegenheiten und auch einschneidende Veränderungen in seiner Lebensgestaltung in Kauf zu nehmen. Deshalb können zur Führung einer Wochenendehe bedingende Fahrtkosten bei der Bemessung des zur Verfügung stehenden Einkommens keine Berücksichtigung finden.«

Normenkette:

RegelbetragVO § 1 ; BGB § 1603 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.