OLG Naumburg - Beschluss vom 02.05.2000
8 WF 72/00
Normen:
BGB § 1612a § 1612b ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 854
OLGReport-Naumburg 2001, 123

Zur Anrechnung des Kindergeldes

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 8 WF 72/00

DRsp Nr. 2002/6230

Zur Anrechnung des Kindergeldes

1. Da § 1612b BGB eine zwingende Anrechnung des Kindergeldes vorsieht, muss bei Erlass eines Versäumnisurteils die Änderung der Kindergeldhöhe berücksichtigt werden. 2. Da der Gesetzgeber das Kindergeld nicht in die Anpassungsmechanik des § 1612a BGB einbezogen hat, fehlt es an der Bestimmtheit des Klageantrags, wenn das Kindergeld nicht betragsmäßig beziffert ist. 3. Der jeweilig Regelbetrag hat nicht den Regelunterhalt im Sinne der entfallenen Regelung des § 1610 Abs. 3 BGB ersetzt.

Normenkette:

BGB § 1612a § 1612b ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 854
OLGReport-Naumburg 2001, 123