Der Kläger begehrt Abänderung des Urteils des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23.01.2002, in dem er verurteilt wurde, der. Beklagten, seiner Tochter, für die Zeit vom 01.03.2000 bis 31.12.2001 Unterhaltsrückstände von insgesamt 11.721,88 Euro und ab 01.01.2002 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 579,29 Euro zu zahlen.
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