AG Homburg-Saar, vom 06.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 260/00
Zur Bemessung der Beweisgebühr bei verbundenem Rechtsstreit auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Regelunterhalts
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 6 WF 111/01
DRsp Nr. 2003/11872
Zur Bemessung der Beweisgebühr bei verbundenem Rechtsstreit auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Regelunterhalts
Bei einem verbundenen Rechtsstreit auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhalts in Höhe der Regelbeträge (§ 653ZPO) ist der Streitwert für die Beweisgebühr auch bei Beweiserhebung nur über die Abstammung nach dem entsprechend § 12 Abs. 3GKG maßgebenden höheren Unterhaltsstreitwert zu bemessen.