OLG Naumburg - Beschluss vom 28.12.2000
8 WF 182/00
Normen:
ZPO § 115 ; SGBIII § 203 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1471

Zur Berücksichtigung der Arbeitslosenhilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.12.2000 - Aktenzeichen 8 WF 182/00

DRsp Nr. 2002/6209

Zur Berücksichtigung der Arbeitslosenhilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

Die Arbeitslosenhilfe stellt keine Vorschussleistung des Staates dar, so dass sie im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe als Einkommen zu berücksichtigen ist.

Normenkette:

ZPO § 115 ; SGBIII § 203 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1471