Zur Berücksichtigung der Arbeitslosenhilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.12.2000 - Aktenzeichen 8 WF 182/00
DRsp Nr. 2002/6209
Zur Berücksichtigung der Arbeitslosenhilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Die Arbeitslosenhilfe stellt keine Vorschussleistung des Staates dar, so dass sie im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe als Einkommen zu berücksichtigen ist.