I.
Der Antragsgegner ist vom Familiengericht durch das angefochtene Urteil vom 14.9.2006, auf dessen tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, nach erfolgter Abtrennung der Folgesache aus dem Scheidungsverbund zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts von monatlich 1.698,- Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Gegen das Urteil haben beide Parteien form- und fristgerecht Berufung eingelegt, mit welchen sie ihre ursprünglichen Anträge weiter verfolgen.
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