OLG Bamberg - Beschluss vom 03.11.2000
7 UF 143/00
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 ; BetrAVG § 16 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 484
OLGReport-Bamberg 2001, 264

Zur den Voraussetzungen einer Volldynamik einer betrieblichen Altersversorgung

OLG Bamberg, Beschluss vom 03.11.2000 - Aktenzeichen 7 UF 143/00

DRsp Nr. 2002/6014

Zur den Voraussetzungen einer Volldynamik einer betrieblichen Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung ist auch dann im Leistungsstadium als statisch anzusehen, wenn über einen mehrjährigen Zeitraum (hier: 1992 - 1999) die Steigerungsraten der Versorgung über denen der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung lagen, wenn die Versorgungsordnung für den Leistungszeitraum keine der Beamtenversorgung oder der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Anpassung vorsieht, da eine Anpassung der laufenden Leistung nach § 16 BetrAVG nicht ausreicht, um eine Versorgung als volldynamisch anzusehen.

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 ; BetrAVG § 16 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 484
OLGReport-Bamberg 2001, 264