OLG Naumburg - Beschluss vom 08.02.2000
3 UF 72/98
Normen:
BGB § 1587a Abs. 1, 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 497 (LS)

Zur Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in den Versorgungsausgleich

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 3 UF 72/98

DRsp Nr. 2002/6241

Zur Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in den Versorgungsausgleich

1. Der Versorgungsausgleich ist, auch wenn ein Ehepartner Ausländer ist, nicht auf die inländischen Versorgungsanwartschaften beschränkt, da nur bei Einbeziehung auch der ausländischen Anwartschaften überhaupt festgestellt werden kann, wer Ausgleichsberechtigter und wer Ausgleichspflichtiger ist. 2. Der Auffangtatbestand des § 1587a Abs. 5 BGB ist insbesondere deshalb geschaffen worden, um eine sachgerechte Bewertung ausländischer Versorgungsanrecht zu ermöglichen.

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 1, 5 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 497 (LS)