I.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute, die für das gemeinsame Kind K. die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. In einem isolierten Sorgerechtsverfahren wurde die Antragstellerin, die eine Übertragung der Alleinsorge für K. auf sich begehrte, von dem Rechtsanwalt S. vertreten. Der Antragsgegner ist dem Sorgerechtsantrag entgegengetreten.
Im Anhörungstermin am 21. Mai 2008 wurde der Antragstellerin zu gerichtlichem Protokoll ratenzahlungsfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S. beigeordnet. Nach der Anhörung des Kindes und nach dem Bericht des Jugendamtes wurde das Folgende zu Protokoll genommen:
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