Die gemäß §
1.
Zu einer Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung des Antragsgegners zur Einbenennung des betroffenen Kindes gem. § 1618 S. 4 BGB war das Amtsgericht nicht befugt, da die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vorliegen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|