AG Brühl, vom 14.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 387/06
Zur Erwerbsobliegenheit der 2 Kinder im Alter von 9 und11 Jahren allein betreuenden geschiedenen Mutter
OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 4 UF 101/08
DRsp Nr. 2008/20259
Zur Erwerbsobliegenheit der 2 Kinder im Alter von 9 und11 Jahren allein betreuenden geschiedenen Mutter
»1. Die Neuregelung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 führt nicht dazu, dass der geschiedene Ehegatte nach der Vollendung des dritten Lebensjahrs eines gemeinschaftlichen Kindes sofort vollschichtig arbeiten muss, selbst wenn entsprechende Möglichkeiten der Kinderbetreuung vorhanden sind. Auch nach neuem Recht ist von einem stufenweisen, an den Kriterien von § 1570BGB orientierten Übergang in die Vollerwerbstätigkeit auszugehen (Palandt/Brudermüller, Nachtrag zur 67. Aufl. 2008, § 1570BGB Rn 11). Dabei kommt unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltes aus kindbezogenen und elternbezogenen Gründen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2008 - XII ZR 109/05 -).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.