OLG Naumburg - Beschluss vom 17.01.2000
3 WF 202/99
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 371 (LS)
OLGReport-Naumburg 2000, 407

Zur Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsschuldners

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 3 WF 202/99

DRsp Nr. 2002/6245

Zur Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsschuldners

1. Verfügt ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger über besondere berufliche Qualifikationen, dann muss er sich dort bewerben, wo für diese Tätigkeiten auch ein Arbeitsmarkt besteht. 2. Die Beschränkung der Arbeitssuche auf den wohnortnahen Bereich stellt in einem solchen Fall eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit dar.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 371 (LS)
OLGReport-Naumburg 2000, 407