I.
Die Parteien sind seit 25.07.2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute.
Aus der Ehe ist die am 21.11.1986 geborene Tochter L hervorgegangen.
Der Beklagte war während des Zusammenlebens der Parteien zunächst als Hauptschullehrer (Besoldungsgruppe A 12) an der Schule zur individuellen Sprachförderung N, S, in der B Straße tätig. Von 1995 bis 1997 absolvierte er ein Studium der Sonderpädagogig als Nachqualifikation an der J M Universität in W. Nach dessen erfolgreicher Beendigung wurde er im Februar 1998 zum Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) ernannt.
Im Juni des Jahres 2000 kam es zur Trennung der Parteien.
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